Stadtarchiv informiert über “Persilscheine” von der Entnazifizierungsstelle

Der Begriff des “Per­sil­scheins“, mit dem sich mut­maß­li­che natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Straf­tä­ter durch die Aus­sa­gen von Ent­las­tungs­zeu­gen „rein waschen“ konn­ten, ist noch heu­te in der kol­lek­ti­ven Erin­ne­rung ver­an­kert und wird mit dem Pro­zess der Ent­na­zi­fi­zie­rung verknüpft.

Entnazifizierung

Doch wie lief die­ses Ver­fah­ren eigent­lich ab? Und konn­te man damals all­ge­mein gül­ti­ge Ant­wor­ten auf der Suche nach der Schuld der ein­zel­nen Bür­ger fin­den? Fra­gen, die auch heu­te noch aktu­ell sein können.

Die Ent­na­zi­fi­zie­rung in Weser­mün­de und Bre­mer­ha­ven“ – so lau­tet der Titel des Work­shops, der einen Ein­blick in den Pro­zess der Ent­na­zi­fi­zie­rung in Weser­mün­de und Bre­mer­ha­ven geben soll. Anhand von Bei­spie­len aus Bre­mer­ha­ve­ner und Bre­mer Akten kön­nen die Teil­neh­mer des Work­shops, zu dem das Bre­mer­ha­ve­ner Stadt­ar­chiv am 1. Juli 2015 ein­lädt, den Gang der Ent­na­zi­fi­zie­rung  nach­voll­zie­hen und dabei ein wich­ti­ges Stück Bre­mer­ha­ve­ner Nach­kriegs­ge­schich­te erleben.

Jeder Deut­sche über 18 Jah­ren muss­te nach dem Gesetz zur Befrei­ung vom Natio­nal­so­zia­lis­mus und Mili­ta­ris­mus einen Fra­ge­bo­gen aus­fül­len. Die Lei­te­rin des Bre­mer­ha­ve­ner Stadt­ar­chivs, Frau Dr. Julia Kah­layß, beschreibt in der Nord­see-Zei­tung die dama­li­ge Vor­ge­hens­wei­se: “Falls bei einer ers­ten Über­prü­fung nichts gefun­den wur­de, wur­de ein ‚Nicht­be­trof­fe­nen­be­scheid‘ aus­ge­stellt. Die Betrof­fe­nen wur­den in die Kate­go­rien Haupt­schul­di­ge, Belas­te­te, Min­der­be­las­te­te, Mit­läu­fer und Ent­las­te­te ein­ge­teilt, und die Anga­ben anschlie­ßend durch die Spruch­kam­mern überprüft.

Die heu­te 87-Jäh­ri­ge Wal­traut Sch. hat von 1947 bis 1948 Ent­na­zi­fi­zie­rungs­bü­ro gear­bei­tet und soge­nann­te Nicht­be­trof­fe­nen­be­schei­de aus­ge­stellt. Für die Nord­see-Zei­tung erin­nert sie sich: Wir haben in der Geschäfts­stel­le der Spruch­kam­mer die Lis­ten durch­ge­ar­bei­tet und die Beschei­de für die Bür­ger aus­ge­stellt, die von dem Gesetz nicht betrof­fen waren“.

Die Spruch­kam­mern sol­len Mit­te 1948 auf­ge­löst wor­den sein.
Quel­le:
Nord­see-Zei­tung vom 09.06.2015

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