Heute vor 40 Jahren
Bundespräsident Gustav Heinemann löst den 6. Bundestag (1969 — 1972) auf.
Der am 28. September 1969 gewählte 6. Bundestag war ein Bundestag der verfassungsrechtlichen Erstanwendungen: Erstmals wurde ein konstruktives Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers gestellt, erstmals wurde der Bundestag aufgelöst. Schon der Anfang der Legislaturperiode war von Umbrüchen geprägt: Erstmals koalierten SPD und FDP miteinander, erstmals wurde die Union in die Opposition gedrängt, und mit Willy Brandt wurde erstmals ein Sozialdemokrat ins Kanzleramt gewählt.
Doch vom Amtsantritt der Regierung Brandt bis zum Jahr 1972 waren so viele Abgeordnete der SPD und der FDP zur Unionsfraktion gewechselt, dass die CDU/CSU-Fraktion rechnerisch über eine knappe absolute Mehrheit verfügte. Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Rainer Barzel glaubte daher im April 1972, Willy Brandt mittels eines konstruktiven Misstrauensvotums ablösen zu können. Doch für seine Wahl zum Bundeskanzler fehlten ihm bei der Abstimmung zwei Stimmen. Später wurde bekannt, dass das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR mindestens einen Abgeordneten, Julius Steiner, der CDU bestochen hatte.
Da allerdings die SPD/FDP-Koalition im Bundestag über keine handlungsfähige Mehrheit mehr verfügte, stellte Brandt am 22. September 1972 die Vertrauensfrage, bei welcher sich absprachegemäß die Bundesminister enthielten, sodass die Vertrauensfrage nicht positiv beantwortet wurde und Bundespräsident Gustav Heinemann bereits einen Tag später im Sinne der Absichten Brandts den 6. Bundestag auflösen konnte.
Quelle:
de.wikipedia.org