In Goerlitz ging kein Besucher verloren
In Goerlitz ging kein Besucher verloren.
Regelmäßig lese ich die Sächsische Zeitung mit den Görlitzer Nachrichten und finde besonders in den Wochenendausgaben die Rubrik “Heimatgeschichten” interessant. An diesem Wochenende erschien ein Bericht über das Hausbuch in der DDR:
Die gesetzliche Meldeordnung der DDR schrieb vor, dass in jedem Wohnhaus von einem Hausbuchbeauftragten ein sogenanntes “Hausbuch” geführt werden muss. Hierin waren die Namen, Geburtsdaten und Berufe der jeweiligen Mieter und Untermieter eines Hauses sowie die Lage der jeweiligen Wohnung aufgelistet (z. B. 1. Stock rechts). Besucher, die länger als drei Tage blieben, mussten sich beim Hausbuchbeauftragten melden und in das Buch eintragen. Anfangs enthielt das Buch 16 Seiten, zuletzt waren es 64 Seiten.
Besucher aus dem Ausland mussten binnen 24 Stunden mit dem Datum des Grenzübertritts eingetragen werden. Die Volkspolizei kontrollierte das Hausbuch regelmäßig.
Aber die Görlitzer kontrollierten ihre Besucher nicht erst seit DDR-Zeiten. Die Liegnitzer Regierungsbehörden verfügten schon am 10. Januar 1818, dass die Görlitzer Bürger “Fremde zu melden und zu beobachten” haben. So war auch schon damals jeder Einwohner verpflichtet, Besucher, die über Nacht blieben, schriftlich der Polizei zu melden. Wer dieser Vorschrift nicht nachkam, musste einen Taler Strafe zahlen; Gastwirte und Herbergsbetreiber das Doppelte.
Quellen:
Sächsische Zeitung vom 20. Januar 2013
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